Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Projektspeicher GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BFSG-Verordnung barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.projektspeicher.org veröffentlichte Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BFSG-Verordnung vereinbar. Die Nichtvereinbarkeit einzelner Inhalte ist nachfolgend beschrieben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus einem oder mehreren der folgenden Gründe noch nicht barrierefrei:

  • Einzelne Bilder besitzen noch keinen redaktionell gepflegten Alternativtext, sondern greifen auf einen automatisch abgeleiteten Ersatztext zurück.
  • Eingebettete Inhalte Dritter (z. B. Video- und Kartendienste) unterliegen nicht vollständig unserer Kontrolle und können eigene Barrieren aufweisen.
  • Einzelne ältere Seitenbereiche werden schrittweise auf die aktuellen technischen Standards zur Barrierefreiheit angepasst.

Wir arbeiten fortlaufend daran, diese Einschränkungen zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.09.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand einer technischen Überprüfung der Website.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form, kontaktieren Sie uns bitte:
Projektspeicher GmbH
Speicherstraße 33
44147 Dortmund
E-Mail: hallo@projektspeicher.de

Wir sind bestrebt, Ihre Meldung innerhalb angemessener Frist zu beantworten und die beschriebene Barriere zu beheben oder Ihnen die gewünschten Informationen auf anderem Weg zugänglich zu machen.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Meldung nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen bzw. privaten Anbietern von Websites und mobilen Anwendungen einen außergerichtlichen Ausgleich zu ermöglichen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

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